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1. AllgemeinesDiese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der Amrein Futtermühle AG (nachstehend Verkäuferin genannt) und ihren Kunden bzw. Geschäftspartnern (nachstehend Käufer genannt). Von den AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. AngebotAlle Angebote sind freibleibend. Auch können Produkte in der Zusammensetzung vom ursprünglichen Angebot oder einer früheren Lieferung abweichen, massgebend ist die jeweilige Deklaration des gelieferten Produkts. Sortimentsänderungen sowie technische Änderungen bleiben vorbehalten. Sämtliche Produktbeschreibungen, Fotos und Mediendaten unterliegen dem alleinigen Nutzungsrecht der Verkäuferin.
3. Leistungsumfang Das Gesamtpaket der von der Verkäuferin zu erbringenden Leistung (Ware, Menge, Preis, Liefertermin, Lieferart etc.) wird durch die Auftragsbestätigung oder den Lieferschein der Verkäuferin verbindlich festgelegt. Die Verkäuferin behält sich vor, von den in der Auftragsbestätigung oder auf dem Lieferschein festgehaltenen Bedingungen abzuweichen, soweit zwingend einzuhaltende rechtliche Normen dies verlangen. Für die inhaltliche Richtigkeit von abgegebenen Unterlagen wird durch die Verkäuferin keine Haftung übernommen.
4. Lieferbedingungen Liefertermine werden mittels Auftragsbestätigung bzw. Lieferschein kommuniziert. Die Verkäuferin kann nicht haftbar gemacht werden, wenn sich die Lieferfrist aufgrund von unvorhersehbaren Umständen wie Rohmaterialverknappung, Beschaffungsengpässe, Betriebsunterbrüche, Unfälle, Streiks, Epidemien, Naturereignisse, kriegerische Auseinandersetzungen etc. verlängert. Auch gewährleitet die Verkäuferin nur für fristgerechte Bestellungen eine rechtzeitige Auslieferung. Als Erfüllungsort gilt das Domizil des Käufers bzw. die in der Auftragsbestätigung oder auf dem Lieferschein vereinbarte Abladestelle.
5. Preise und Zahlungsbedingungen Massgeblich sind die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Preise zuzüglich Mehrwertsteuer. Sämtliche Preise verstehen sich, soweit nicht anders festgehalten, inklusive Verpackungs- und Frachtspesen an den Erfüllungsort. Die Lieferungen und Leistungen, für welche nicht im Voraus schriftlich Preise vereinbart wurden, werden zu den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Listenpreisen der Verkäuferin in Rechnung gestellt (Bruttoverkaufspreise abzüglich vereinbarte Rabatte). Ohne anderslautende Vereinbarung sind Zahlungen spätestens innerhalb von 30 Tagen vom Lieferdatum oder innerhalb der auf der Rechnung gewährten Zahlungsfrist, ohne jeden Abzug, zu begleichen. Der Käufer fällt bei Missachtung dieser Zahlungsfrist automatisch und ohne eine Mahnung in Verzug, wobei ein branchenüblicher Verzugszins zuzüglich Bearbeitungsspesen geschuldet wird. Die Verkäuferin bleibt bis zum vollständigen Erhalt der vereinbarten Zahlungen Eigentümerin der Lieferung. Verrechnungen und Rückbehalte des Käufers sind nur zulässig, wenn seine allfälligen Gegenansprüche von der Verkäuferin schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Befindet sich derselbe Käufer mit mehreren Rechnungen in Verzug, steht es der Verkäuferin frei, mit den eingehenden Zahlungen die jeweils älteren Ausstände zu tilgen. Die Verkäuferin behält sich das Recht vor, jederzeit entgegen den vertraglichen Zahlungsbedingungen die Ware nur gegen Vorauszahlung zu liefern. Muss die Verkäuferin für die zu liefernde Ware ohne ihr Verschulden mehr Aufwendungen leisten als ihr im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt waren, so gehen diese zusätzlichen Kosten vollumfänglich zu Lasten des Käufers.
6. Qualität und MengeSoweit nichts anderes vereinbart, ist handelsübliche Qualität zu liefern. Die bei der Verladung am Abgangsort festgestellte Qualität und Beschaffenheit ist für die Kontrakterfüllung massgebend. Beim Verkauf nach Muster und/oder Spezifikationen sind diese massgebend. Besondere Qualitätsbedingungen, die von der handelsüblichen Qualität abweichen, bedürfen der Vereinbarung in der Auftragsbestätigung oder auf dem Lieferschein. Die Verkäuferin verpflichtet sich, dass sämtliche von ihr gelieferten Produkte schweizerischem Recht, insbesondere den Vorgaben der Futtermittelbuch-Verordnung (FMBV) und der Labelprogramme (QM, CNf, IP-SUISSE), entsprechen. Für die Anwendung und den Einsatz eines Produkts sind die Angaben auf der Etikette bzw. dem Lieferschein massgebend. Die Liefermenge kann von der bestellten Menge abweichen, dem Käufer wird die effektiv gelieferte Menge verrechnet.
7. GewährleistungMängel sind der Verkäuferin unverzüglich nach Entgegennahme der Ware am Erfüllungsort, spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen, anzuzeigen. Sofern die innere Beschaffenheit der Ware durch besondere Untersuchungen (externe Analysen und dergleichen) festzustellen ist, verlängert sich die Frist zur Mängelrüge um die für die besondere, unverzüglich zu veranlassende Untersuchung bei ordnungsgemässem Geschäftsgang erforderliche Zeit, nicht jedoch über 30 Geschäftstage hinaus. Die Verkäuferin anerkennt keine Kosten für die von Kunden in Auftrag gegebenen Analysen; es sei denn, dass mit diesen Analysen Qualitätsabweichungen zu den Lieferspezifikationen nachgewiesen werden. Gewährleistungsanspruch erlischt gegenüber der Verkäuferin vollständig, sobald der Käufer oder Dritte Veränderungen an der gelieferten Ware vornehmen, es sei denn, der Käufer könne nachweisen, dass der Mangel nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist. Ebenso erlischt der Gewährleistungsanspruch bei unsachgemässer Verarbeitung und/oder Lagerung oder einer Verwendung der Produkte für andere, nicht im Produktbeschrieb vorgesehene Zwecke.
8. HaftungsausschlussDie Verkäuferin haftet ausschliesslich für Schäden, welche auf der Verletzung einer ihr obliegenden vertraglichen Pflicht beruhen bzw. wenn sie diese grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Die Verkäuferin haftet in keinem Fall für allfällige Folgeschäden. Die Verkäuferin haftet für keine Schäden, deren Eintritt oder Vergrösserung der Käufer durch ihm zumutbare Massnahmen hätte verhindern können. Die maximal von der Verkäuferin zu leistende Schadenssumme ist auf den als Kaufpreis vereinbarten Betrag der betroffenen Leistung beschränkt. Ansprüche des Käufers auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind (z. B. Produktionsausfall, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn etc.) bestehen in keinem Fall.
9. TeilungültigkeitSollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als ungültig herausstellen, so bleiben die restlichen Bestimmungen davon unberührt.
10. Anwendbares Recht und GerichtsstandAuf vorliegende AGB sowie den zugehörigen Vertrag findet schweizerisches Recht Anwendung. Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB sowie dem zugehörigen Vertrag gilt als Gerichtsstand der Sitz der Amrein Futtermühle AG.
Sempach Station, 1. Mai 2017